Stand 25.06.2021
Zum Antrag der Überbrückungshilfe III wenden Sie sich bitte direkt an uns.
Die Voraussetzungen werden von uns geprüft und an das Bundesministerium geschickt.
17.11.2020
Zum Antrag der Novemberhilfe wenden Sie sich bitte direkt an uns.
Die Voraussetzungen stehen nun fest, die Anträge können ab 24.11.2020 gestellt werden.
17.11.2020
Zum Antrag der Überbrückungshilfe II wenden Sie sich bitte direkt an uns.
Die Voraussetzungen werden von uns geprüft und an das Bundesministerium geschickt.
Update 03.06.2020
Folgende Änderungen sollen kommen:
Update 24.04.2020
https://www.stmas.bayern.de/coronavirus-info/corona-kindertagesbetreuung.php#Infrastruktur
Update 22.04.2020
Folgende Änderungen wurden beschlossen:
Update 21.04.2020
Die Staatsregierung will Künstlern im Land finanziell mit monatlich 1.000 Euro helfen.
Das sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) in seiner zweiten Regierungserklärung
zur Corona-Pandemie. Sie seien eine Gruppe, "die durch jedes Raster" falle.
Bayern will in der Corona-Krise den Künstlern im Land unter die Arme greifen.
Das kündigte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Montag in seiner zweiten
Regierungserklärung zur Corona-Pandemie im Landtag in München an.
Während kulturellen Einrichtungen mit den bisherigen Maßnahmen bereits schon
geholfen werde, gebe es eine Gruppe, "die durch jedes Raster fällt".
Die rund 30.000 Künstler, die auch in der Künstlersozialkasse organisiert seien,
würden in den nächsten drei Monaten jeweils 1.000 Euro bekommen, sagte Söder.
Bayern folgt damit dem Beispiel Baden Württembergs. Durch die Veranstaltungsabsagen
hätten die Kunstschaffenden zudem das Problem, dass ihre gesamten Honorare ohne
Ersatz ausfielen. Auch wäre dies einem Kulturstaat wie Bayern nicht angemessen,
fügte Markus Söder hinzu.
Update 09.04.2020
Ein Liquiditätsengpass liegt vor, wenn infolge der Corona-Pandemie die fortlaufenden Einnahmen aus dem
Geschäftsbetrieb voraussichtlich
nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten aus dem
fortlaufenden erwerbsmäßigen
Sach- und Finanzaufwand (bspw. gewerbliche Mieten, Pachten, Leasingraten) zu zahlen. Private liquide
Mittel müssen nicht (mehr) zur
Deckung des Liquiditätsengpasses eingesetzt werden.
Darunter fallen z. B. Gewerbemieten, Pacht- und Leasingraten, andere Verbindlichkeiten.
Wird im Antragszeitraum ein Miet- bzw. Pachtnachlass von mindestens 20 % gewährt, können fünf,
anstatt drei Monate
als Berechnungszeitraum des Liquiditätsbedarfs angesetzt werden.
Die privaten Entnahmen und private Kosten dürfen bei Einzelunternehmen bzw. Personengesellschaften nicht angerechnet werden.
Um sicherzugehen, sollte beim Ausfüllen des Antrags auf jeder Seite ein Screenshot gemacht werden, damit zu einem späteren Zeitpunkt dies vorgelegt werden kann.
Zwischen 01.03.2020 und 31.12.2020 können Arbeitgeber ihren Arbeitsnehmern bis zu 1.500 € steuer- und
soziaversicherungsfrei auszahlen.
Die gilt nur für Leistungen die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn bezahlt und auf dem
Lohnkonto aufgezeichnet werden.
Nähere Informationen finden Sie hier: Sonderzahlungen jetzt steuerfrei
Update 01.04.2020
Seit dem 31.03.2020 ist auch für Bayern die bundesweite Soforthilfe freigeschaltet.
Auf der Interseite https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/ können Sie den Antrag dazu
stellen.
Dort wird folgendes aufgeführt:
Update 27.03.2020
Bis zum jetzigen Zeitpunkt ist es schädlich für das Kurzarbeitergeld, wenn eine geringfügige Beschäftigung
nach dem Beginn der Kurzarbeit begonnen wird.
Um den doppelten negativen Effekt in der Coronakrise zu verhinden, wurde am 23.03.2020 im Bundeskabinett
ein Gesetzesentwurf beschlossen.
Dieser beinhaltet die Unschädlichkeit einer nach der Kurzarbeit begonnenen geringfügigen
Beschäftigung.
Voraussetzung dafür ist, dass die geringfügige Beschäftigung in einem systemrelevanten Beruf ausgeübt
wird.
Eine Liste der systemrelevanten Berufe finden Sie hier:
systemrelevante
Berufe (ohne Gewähr)
Durch die Ausgangsbeschränkungen der Bayerischen Staatsregierung kommt es in vielen Bereichen des
täglichen Lebens zu Einschränkungen und Veränderungen.
Auch wirtschaftlich betreffen uns diese Maßnahmen deutlich, eine seriöse Zukunftsprognose ist zum jetzigen
Zeitpunkt nicht möglich.
Daher bieten die Landes- und Bundesregierung verschiedene Maßnahmen zur Bewältigung:
info[at]niedermeier.tax
Tel. +49 (0) 9923 2434-0
Fax. +49 (0) 9923 3654