Informationen zur Coronakrise

Stand 25.06.2021

Unsere Hilfe in der Krise

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Überbrückungshilfe III/Neustarthilfe

Zum Antrag der Überbrückungshilfe III wenden Sie sich bitte direkt an uns.
Die Voraussetzungen werden von uns geprüft und an das Bundesministerium geschickt.

Novemberhilfe/Dezemberhilfe

17.11.2020

Zum Antrag der Novemberhilfe wenden Sie sich bitte direkt an uns.
Die Voraussetzungen stehen nun fest, die Anträge können ab 24.11.2020 gestellt werden.

Überbrückungshilfe II

17.11.2020

Zum Antrag der Überbrückungshilfe II wenden Sie sich bitte direkt an uns.
Die Voraussetzungen werden von uns geprüft und an das Bundesministerium geschickt.

Konjunkturpaket

Update 03.06.2020

Folgende Änderungen sollen kommen:

  • Mehrwertsteuersenkung vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020: 19% -> 16%, 7% -> 5%
  • Kinderbonus von einmalig 300€/Kind
  • EEG-Umlage zur Förderung von Ökostrom-Anlagen ab 2021
  • Förderungen von E-Autos und mehr Ladestationen
  • Stabilisierung der SV-Beiträge bei max. 40%
  • Degressive AfA für 2020/2021: Faktor 2,5, maximal 25%
  • Erhöhter Verlustrücktrag inkl. Corona-Rücklage
  • Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird für 2020/2021 auf 4.000€ erhöht

Erhöhung Kurzarbeitergeld / Senkung USt Gastronomie

Update 22.04.2020

Folgende Änderungen wurden beschlossen:

  • Erhöhung Kurzarbeitergeld: ab dem 4. Monat 70%/77%, ab dem 7. Monat 80%/87%
  • Veringerung des Mehrwertsteuersatzes für Speisen auf 7% (01.07.2020 - 30.06.2021)

Soforthilfe Künstler

Update 21.04.2020

Die Staatsregierung will Künstlern im Land finanziell mit monatlich 1.000 Euro helfen. Das sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) in seiner zweiten Regierungserklärung zur Corona-Pandemie. Sie seien eine Gruppe, "die durch jedes Raster" falle.
Bayern will in der Corona-Krise den Künstlern im Land unter die Arme greifen. Das kündigte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Montag in seiner zweiten Regierungserklärung zur Corona-Pandemie im Landtag in München an.
Während kulturellen Einrichtungen mit den bisherigen Maßnahmen bereits schon geholfen werde, gebe es eine Gruppe, "die durch jedes Raster fällt". Die rund 30.000 Künstler, die auch in der Künstlersozialkasse organisiert seien, würden in den nächsten drei Monaten jeweils 1.000 Euro bekommen, sagte Söder. Bayern folgt damit dem Beispiel Baden Württembergs. Durch die Veranstaltungsabsagen hätten die Kunstschaffenden zudem das Problem, dass ihre gesamten Honorare ohne Ersatz ausfielen. Auch wäre dies einem Kulturstaat wie Bayern nicht angemessen, fügte Markus Söder hinzu.

Quelle: https://www.br.de/nachrichten/kultur/corona-krise-bayern-hilft-kuenstlern-mit-monatlich-1-000-euro,Rwh53JW

Soforthilfe betriebliche Mittel

Update 09.04.2020

Auslegung Liquiditätsengpass (IHK Niederbayern):

Ein Liquiditätsengpass liegt vor, wenn infolge der Corona-Pandemie die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten aus dem fortlaufenden erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand (bspw. gewerbliche Mieten, Pachten, Leasingraten) zu zahlen. Private liquide Mittel müssen nicht (mehr) zur Deckung des Liquiditätsengpasses eingesetzt werden.
Darunter fallen z. B. Gewerbemieten, Pacht- und Leasingraten, andere Verbindlichkeiten.
Wird im Antragszeitraum ein Miet- bzw. Pachtnachlass von ‎mindestens 20 % gewährt, können fünf, anstatt drei Monate als Berechnungszeitraum des Liquiditätsbedarfs angesetzt werden.

Die privaten Entnahmen und private Kosten dürfen bei Einzelunternehmen bzw. Personengesellschaften nicht angerechnet werden.

Um sicherzugehen, sollte beim Ausfüllen des Antrags auf jeder Seite ein Screenshot gemacht werden, damit zu einem späteren Zeitpunkt dies vorgelegt werden kann.

Zusätzlicher Lohn st'frei und SV-frei

Zwischen 01.03.2020 und 31.12.2020 können Arbeitgeber ihren Arbeitsnehmern bis zu 1.500 € steuer- und soziaversicherungsfrei auszahlen.
Die gilt nur für Leistungen die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn bezahlt und auf dem Lohnkonto aufgezeichnet werden.
Nähere Informationen finden Sie hier: Son­der­zah­lun­gen jetzt steu­er­frei

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Soforthilfe Bundesregierung

Update 01.04.2020

Seit dem 31.03.2020 ist auch für Bayern die bundesweite Soforthilfe freigeschaltet. Auf der Interseite https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/ können Sie den Antrag dazu stellen.
Dort wird folgendes aufgeführt:

  • erneuter Antrag ist zu stellen, wenn man von den höheren Konditionen des Bundes profitieren will
  • private Mittel fließen nicht mehr in die Engpassberechnung ein
  • der Antrag kann nur noch online gestellt werden
  • im neuen Antrag ist ein Verweis auf den evtl. bereits gestellten Bayern-Antrag zu machen

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Kurzarbeit & 450,00 €-Job

Update 27.03.2020

Bis zum jetzigen Zeitpunkt ist es schädlich für das Kurzarbeitergeld, wenn eine geringfügige Beschäftigung nach dem Beginn der Kurzarbeit begonnen wird.
Um den doppelten negativen Effekt in der Coronakrise zu verhinden, wurde am 23.03.2020 im Bundeskabinett ein Gesetzesentwurf beschlossen. Dieser beinhaltet die Unschädlichkeit einer nach der Kurzarbeit begonnenen geringfügigen Beschäftigung.

Voraussetzung dafür ist, dass die geringfügige Beschäftigung in einem systemrelevanten Beruf ausgeübt wird.
Eine Liste der systemrelevanten Berufe finden Sie hier: systemrelevante Berufe (ohne Gewähr)

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Durch die Ausgangsbeschränkungen der Bayerischen Staatsregierung kommt es in vielen Bereichen des täglichen Lebens zu Einschränkungen und Veränderungen.
Auch wirtschaftlich betreffen uns diese Maßnahmen deutlich, eine seriöse Zukunftsprognose ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.

Daher bieten die Landes- und Bundesregierung verschiedene Maßnahmen zur Bewältigung:

  1. Reduzierung von betrieblichen und privaten Steuerzahlungen
    • Stundung von Steuervorauszahlungen
    • Rückerstattung von geleisteten Vorauszahlungen insb. der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung
    • Stundungen von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen (inkl. Berufsgenossenschaft)
  2. Reduzierung von Personalkosten
    • Anzeige/Antrag von Kurzarbeitergeld
    • Unterstützung bei Lohnabrechnungen mit Kurzarbeitergeld
    • Unterstützung bei weiteren Maßnahmen im Zusammenhang mit Urlaub, Überstunden oder Kündigungen
  3. Beantragung von Fördermitteln
    • Antragstellung für Soforthilfen
    • Hilfe bei der Erstellung von Liquiditätsplanungen
Fragen?
Kaikenried, Teisnacher Str. 3a
94244 Teisnach

info[at]niedermeier.tax

Tel. +49 (0) 9923 2434-0
Fax. +49 (0) 9923 3654

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